AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Mietgebühr
Vermietgegenstände werden nach der aktuellen
Mietpreisliste berechnet.
Grundsätzlich sind alle Preise aus
Angeboten und Rechnungen Mietpreise,
und stellen keine Verkaufspreise
dar.
Abweichende Preise, Rabatte und
Änderungen bedürfen der Schriftform durch uns.
Die Mietzeit beginnt am Tag, an
welchem der Mietgegenstand bei uns ab Lager oder
Büro abgeholt oder von uns
geliefert wird, bis zum Tag der Rückanlieferung in unser
Lager. Rückanlieferung müssen durch
uns quittiert werden. Wird der
Mietgegenstand nicht zum
vereinbarten Liefertermin zurückgegeben, so ist für jeden
weiteren Tag der volle Mietpreis
laut Liste und ohne Rabatte zu bezahlen und die
durch den Verzug entstehenden
Folgeschäden und Kosten für Ersatzgegenstände
zu ersetzen. Liefertermine
unsererseits sind stets unverbindlich, werden jedoch
bestmöglich eingehalten.
Wochenenden werden im vollem Umfang laut
Mietpreisliste berechnet. Wir
behalten uns das Recht vor, Sonn- und Feiertage
rabattiert zu berechnen.
§2 Schäden und Haftung
Der Mieter / Auftraggeber
verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der
Mietgegenstände und bestätigt, dass
er diese in ordnungsgemäßem Zustand
erhalten hat. Mängel sind bei
Abholung oder Lieferung sofort zu nennen. der Mieter /
Auftraggeber haftet für alle
Schäden (Reparaturkosten, Nutzungsausfall), die
während der Mietzeit an dem
Mietgegenstand und Zubehör entstehen, mit
Ausnahme der Mängel, welche durch
normale Abnutzung entstehen. Eigene
Reparatureingriffe des Mieters sind
grundsätzlich untersagt. Lautsprecher- und
Lampenschäden, werden zu Lasten des
Mieters / Auftraggebers in Rechnung
gestellt. Jede Haftung unsererseits
für direkte oder indirekte Schäden, welche
infolge von Störungen oder Ausfall
des Mietgegenstandes und Zubehörteile
entstehen können, ist
ausgeschlossen. Mit der Rücknahme des Mietgegenstandes
bestätigen wir nicht, dass dieser
mangelfrei übernommen wurden. Wir behalten uns
vor, den Mietgegenstand eingehend
zu prüfen.
Dies muss nicht im Beisein des
Mieters / Auftraggebers geschehen. Defekte am
Mietgegenstand oder deren Verlust
sind uns unverzüglich zu melden. Bei mutwilliger
Zerstörung, Diebstahl oder
Vandalismus, ist die Polizei unverzüglich zu
verständigen.
§3 Stornobedingungen
Bestätigte Aufträge, werden bei
Stornierung mit
50% der Materialkosten berechnet,
sowie 75% der angebotenen Mitarbeiterkosten,
sofern die Stornierung 30 Tage vor
Leistungserbringung stattfindet.
Ein Auftrag, welcher innerhalb von
24 Stunden vor dem Leistungsdatum
storniert wird, werden mit 100% der
Material- und Personalkosten laut Angebot in Rechnung gestellt.
Bei Kaufrechnungen werden
entstandene Kosten zu 100% weiterberechnet.
Aufträge und Leistungen, welche
kurz vor oder innerhalb des Leistungszeitraum
storniert werden, können mit 100%
der Kosten in Rechnung gestellt werden.
Kosten die nachweislich für diesen
Auftrag entstanden sind,
werden zu 100% weiter berechnet.
§4 Eigentumsvorbehalt
Alle Vermietgegenstände
bleiben unser unbeschränktes Eigentum.
Weiterveräußerung und/oder
Überlassung an Dritte, ist ohne unsere Einwilligung
unzulässig. Gerichtliche
Vollstreckungsmaßnahmen von denen der Mietgegenstand
und/oder Verkaufsware betroffen
ist, die sich in Gewahrsam des
Mieters/Auftraggebers befinden,
sind uns unverzüglich unter Angabe des
Vollstreckungsbehörde, des
Aktenzeichens und Vollstreckungsbeamten mitzuteilen.
Kosten für gerichtliche
Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums
gehen zu Lasten des Mieters. Der
Ausfall des Mietgegenstandes oder der
Verkaufsware durch
Vollstreckungsmaßnahmen,
geht in vollem Umfang zu Lasten des
Mieters / Auftragnehmers.
§5 Transport
Transportkosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers, sofern nichts anderes durch
uns vereinbart ist. Die
Transportgefahr trägt der Auftragnehmer. Bei Transporten von
Mietgegenständen und Verkaufsware
durch Dritte oder dem Mieter / Auftraggeber,
trägt der Mieter das volle Risiko.
Die Transportzeit gilt als Mietzeit, sofern nichts
anderes vereinbart ist. Änderungen
bedürfen der Schriftform. Bei Verwendung der
gemieteten Geräte im Ausland
verpflichtet sich der Mieter / Auftraggeber zu
ordnungsgemäßer Abwicklung des
Zollverfahrens und trägt hierfür die Kosten und
das Risiko.
§6 Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind spätestens 14
Tage nach Erhalt der Rechnung und ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Bei
längerer Mietzeit (länger 10 Tage) sind wir berechtigt,
Abschlagszahlungen zu fordern. Bei
Zahlungsverzug behalten wir uns vor,
Verspätungszinsen in Höhe des
Basiszinssatz zuzüglich des Verzugszinssatzes
nach BGB § 288 (2) nF zu berechnen und die weitere Benutzung unserer Geräte
ohne Einhaltung einer Frist zu
untersagen. Der Mieter / Auftraggeber ermächtigt uns
unwiderruflich, im Falle einer
Vertragsverletzung seinerseits, den Mietgegenstand
jederzeit auf Kosten des Mieters /
Auftraggebers zurück zu holen und verzichtet
insoweit auf die Ausübung eines
eventuellen Hausrechts. Ein Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrecht steht dem
Mieter / Auftraggeber nicht zu.
Wir akzeptieren als Währung
ausschließlich Euro.
§7 Vorläufige Klausel zum
Infektionsschutz
Absatz 1 Mund-Nasen Schutz
Mitarbeiter der Firma Duelffer Audio Systems sind grundsätzlich während der
Arbeitszeit vom Tragen
eines Mund-Nasen Schutz befreit.
Sind auf Grund von nicht dauerhaft gewährbaren
Abstands Masken erforderlich, so
hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten zu stellen.
Pro Mitarbeiter sind bei normaler
fachlicher Tätigkeit vier Masken pro Stunde zu stellen.
Akzeptiert werden ausschließlich
Hygienemasken nach EU Norm EN b14683:2019-6 mit
CE
Kennzeichnung. Sollte der Auftraggeber keine
Hygienemasken zur Verfügung stellen
können, ist dies schriftlich
mindestens sieben Tage vor Leistungserbringung anzugeben.
Die Kosten für die Anzahl der
benötigten Hygienemasken werden dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt.
Absatz 2
Abstriche und Quarantäne
Grundsätzlich müssen Abstriche auf
Infektionen, welche im Zuge des Auftrages
durchgeführt
werden müssen, schriftlich
mitgeteilt werden.
Mitarbeiter der Firma Duelffer Audio Systems, können auf einen Abstrich
verzichten, wenn Sie angeben,
dass innerhalb der letzten sieben
Tage vor dem beabsichtigten Abstrich ein Test auf
Corona Viren erfolgte.
Sollte ein PCR
Abstrich auf Corona durchgeführt und positiv bestätigt werden, sind
Kosten
Für den Ausfall durch Quarantäne,
Mitarbeiter und Bearbeitungsgebühren durch den Auftraggeber
zu zahlen. Diese richten sich nach
der Höhe des Tagessatzes und sind pauschal mit dem 2,5 fachen
des normalen Tagessatzes
anzusetzen. (Bsp.: Tagessatz 350,00 € zzgl. MwSt. x 2,5 = 875,00
€ zzgl. MwSt.)
Diese Ausfall- und
Umstandspauschale pro Tag kann für die gesamte Dauer der
Quarantäne in Rechnung gestellt
werden.
Sonstige Kosten, die mit dem
Umstand einer Quarantäne auftreten, sind ebenfalls vom
Auftraggeber zu übernehmen.
Der Auftraggeber hat diese
Mehrkosten nur zu tragen, wenn eine Testung vor, während
oder nach der Leistungserbringung
notwendig ist, und diese entsprechende Quarantänezeiten
erfordert.
Dies gilt auch im Rahmen eines
Projektes im Vorfeld einer Leistung, wenn durch
persönlichen Kontakt
durch den Auftraggeber oder Dritte
Quarantänemaßnahmen für die Firma Duelffer Audio
Systems und
deren Mitarbeiter erforderlich
sind.
§8 Kündigung eines Mietvertrages
Mietvertrage haben so lange
bestand, wie diese vertraglich festgelegt sind, oder bis
zur schriftlichen Kündigung durch
uns oder dem Mieter. Die Kündigung durch den
Mieter muss mindestens 1 Monat vor
Ende der Miete schriftlich eingehen. Dies kann
auch in elektronischer Form
geschehen.
Wird ein Mietvertrag durch uns
gekündigt, so teilen wir dies in schriftlicher oder elektronischer Form
mindestens 14 Tage vor Ende der
Leistung mit.
§8.1 Ersatzleistungen
Wir behalten uns das Recht vor
Mietverträge fristgerecht zu kündigen, sollte die
Leistung wegen
technischer Mängel oder Defekten
nicht weiter erfüllt werden können. Wir behalten
uns das Recht vor, wirtschaftlich
zu entscheiden, ob das Mietverhältnis mit Ersatz in
gleicher oder ähnlicher fortgesetzt
oder unter Bedingungen beendet wird.
§9 Nebenabreden
Mündliche Absprachen und
Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Abweichungen
und Ergänzungen der allgemeinen
Mietbedingungen und Absprachen bedürfen der
Schriftform.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort der Lieferungen und
Zahlungen, sowie der zuständige Gerichtsstand
ist Kassel. Für die
Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
§11 Allgemeines
Sollten einzelne Klauseln unserer
Mietbedingungen unwirksam werden oder sein,
gelten die übrigen Bedingungen
fort. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten
gesetzlich mögliche, die dem
erklärten wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten
kommen in kraft.