AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Mietgebühr

 

Vermietgegenstände werden nach der aktuellen Mietpreisliste berechnet.

Grundsätzlich sind alle Preise aus Angeboten und Rechnungen Mietpreise,

und stellen keine Verkaufspreise dar.

Abweichende Preise, Rabatte und Änderungen bedürfen der Schriftform durch uns.

Die Mietzeit beginnt am Tag, an welchem der Mietgegenstand bei uns ab Lager oder

Büro abgeholt oder von uns geliefert wird, bis zum Tag der Rückanlieferung in unser

Lager. Rückanlieferung müssen durch uns quittiert werden. Wird der

Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Liefertermin zurückgegeben, so ist für jeden

weiteren Tag der volle Mietpreis laut Liste und ohne Rabatte zu bezahlen und die

durch den Verzug entstehenden Folgeschäden und Kosten für Ersatzgegenstände

zu ersetzen. Liefertermine unsererseits sind stets unverbindlich, werden jedoch

bestmöglich eingehalten. Wochenenden werden im vollem Umfang laut

Mietpreisliste berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, Sonn- und Feiertage

rabattiert zu berechnen.

 

§2 Schäden und Haftung

 

Der Mieter / Auftraggeber verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der

Mietgegenstände und bestätigt, dass er diese in ordnungsgemäßem Zustand

erhalten hat. Mängel sind bei Abholung oder Lieferung sofort zu nennen. der Mieter /

Auftraggeber haftet für alle Schäden (Reparaturkosten, Nutzungsausfall), die

während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und Zubehör entstehen, mit

Ausnahme der Mängel, welche durch normale Abnutzung entstehen. Eigene

Reparatureingriffe des Mieters sind grundsätzlich untersagt. Lautsprecher- und

Lampenschäden, werden zu Lasten des Mieters / Auftraggebers in Rechnung

gestellt. Jede Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, welche

infolge von Störungen oder Ausfall des Mietgegenstandes und Zubehörteile

entstehen können, ist ausgeschlossen. Mit der Rücknahme des Mietgegenstandes

bestätigen wir nicht, dass dieser mangelfrei übernommen wurden. Wir behalten uns

vor, den Mietgegenstand eingehend zu prüfen.

Dies muss nicht im Beisein des Mieters / Auftraggebers geschehen. Defekte am

Mietgegenstand oder deren Verlust sind uns unverzüglich zu melden. Bei mutwilliger

Zerstörung, Diebstahl oder Vandalismus, ist die Polizei unverzüglich zu

verständigen.

 

§3 Stornobedingungen

 

Bestätigte Aufträge, werden bei Stornierung mit 

50% der Materialkosten berechnet, sowie 75% der angebotenen Mitarbeiterkosten,

sofern die Stornierung 30 Tage vor Leistungserbringung stattfindet.

Ein Auftrag, welcher innerhalb von 24 Stunden vor dem Leistungsdatum

storniert wird, werden mit 100% der Material- und Personalkosten laut Angebot in Rechnung gestellt.

Bei Kaufrechnungen werden entstandene Kosten zu 100% weiterberechnet.

Aufträge und Leistungen, welche kurz vor oder innerhalb des Leistungszeitraum

storniert werden, können mit 100% der Kosten in Rechnung gestellt werden.

Kosten die nachweislich für diesen Auftrag entstanden sind,

werden zu 100% weiter berechnet.

 

§4 Eigentumsvorbehalt

 

Alle Vermietgegenstände bleiben unser unbeschränktes Eigentum.

Weiterveräußerung und/oder Überlassung an Dritte, ist ohne unsere Einwilligung

unzulässig. Gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen von denen der Mietgegenstand

und/oder Verkaufsware betroffen ist, die sich in Gewahrsam des

Mieters/Auftraggebers befinden, sind uns unverzüglich unter Angabe des

Vollstreckungsbehörde, des Aktenzeichens und Vollstreckungsbeamten mitzuteilen.

Kosten für gerichtliche Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums

gehen zu Lasten des Mieters. Der Ausfall des Mietgegenstandes oder der

Verkaufsware durch Vollstreckungsmaßnahmen,

geht in vollem Umfang zu Lasten des Mieters / Auftragnehmers.

 

§5 Transport

 

Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nichts anderes durch

uns vereinbart ist. Die Transportgefahr trägt der Auftragnehmer. Bei Transporten von

Mietgegenständen und Verkaufsware durch Dritte oder dem Mieter / Auftraggeber,

trägt der Mieter das volle Risiko. Die Transportzeit gilt als Mietzeit, sofern nichts

anderes vereinbart ist. Änderungen bedürfen der Schriftform. Bei Verwendung der

gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter / Auftraggeber zu

ordnungsgemäßer Abwicklung des Zollverfahrens und trägt hierfür die Kosten und

das Risiko.

 

§6 Zahlungsbedingungen

 

Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und ohne

Abzug zur Zahlung fällig. Bei längerer Mietzeit (länger 10 Tage) sind wir berechtigt,

Abschlagszahlungen zu fordern. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor,

Verspätungszinsen in Höhe des Basiszinssatz zuzüglich des Verzugszinssatzes

nach BGB § 288 (2) nF zu berechnen und die weitere Benutzung unserer Geräte

ohne Einhaltung einer Frist zu untersagen. Der Mieter / Auftraggeber ermächtigt uns

unwiderruflich, im Falle einer Vertragsverletzung seinerseits, den Mietgegenstand

jederzeit auf Kosten des Mieters / Auftraggebers zurück zu holen und verzichtet

insoweit auf die Ausübung eines eventuellen Hausrechts. Ein Aufrechnungs- und

Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter / Auftraggeber nicht zu.

Wir akzeptieren als Währung ausschließlich Euro.

 

§7 Vorläufige Klausel zum Infektionsschutz

 

Absatz 1 Mund-Nasen Schutz

Mitarbeiter der Firma Duelffer Audio Systems sind grundsätzlich während der Arbeitszeit vom Tragen

eines Mund-Nasen Schutz befreit. Sind auf Grund von nicht dauerhaft gewährbaren

Abstands Masken erforderlich, so hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten zu stellen.

Pro Mitarbeiter sind bei normaler fachlicher Tätigkeit vier Masken pro Stunde zu stellen.

Akzeptiert werden ausschließlich Hygienemasken nach EU Norm EN b14683:2019-6 mit

CE Kennzeichnung. Sollte der Auftraggeber keine Hygienemasken zur Verfügung stellen

können, ist dies schriftlich mindestens sieben Tage vor Leistungserbringung anzugeben.

Die Kosten für die Anzahl der benötigten Hygienemasken werden dem Auftraggeber in

Rechnung gestellt.

Absatz 2

Abstriche und Quarantäne

Grundsätzlich müssen Abstriche auf Infektionen, welche im Zuge des Auftrages

durchgeführt

werden müssen, schriftlich mitgeteilt werden.

Mitarbeiter der Firma Duelffer Audio Systems, können auf einen Abstrich verzichten, wenn Sie angeben,

dass innerhalb der letzten sieben Tage vor dem beabsichtigten Abstrich ein Test auf

Corona Viren erfolgte.

Sollte ein PCR Abstrich auf Corona durchgeführt und positiv bestätigt werden, sind Kosten

Für den Ausfall durch Quarantäne, Mitarbeiter und Bearbeitungsgebühren durch den Auftraggeber

zu zahlen. Diese richten sich nach der Höhe des Tagessatzes und sind pauschal mit dem 2,5 fachen

des normalen Tagessatzes anzusetzen. (Bsp.: Tagessatz 350,00 € zzgl. MwSt. x 2,5 = 875,00

€ zzgl. MwSt.)

Diese Ausfall- und Umstandspauschale pro Tag kann für die gesamte Dauer der

Quarantäne in Rechnung gestellt werden.

Sonstige Kosten, die mit dem Umstand einer Quarantäne auftreten, sind ebenfalls vom

Auftraggeber zu übernehmen.

Der Auftraggeber hat diese Mehrkosten nur zu tragen, wenn eine Testung vor, während

oder nach der Leistungserbringung notwendig ist, und diese entsprechende Quarantänezeiten

erfordert.

Dies gilt auch im Rahmen eines Projektes im Vorfeld einer Leistung, wenn durch

persönlichen Kontakt

durch den Auftraggeber oder Dritte Quarantänemaßnahmen für die Firma Duelffer Audio Systems und

deren Mitarbeiter erforderlich sind.

 

§8 Kündigung eines Mietvertrages

 

Mietvertrage haben so lange bestand, wie diese vertraglich festgelegt sind, oder bis

zur schriftlichen Kündigung durch uns oder dem Mieter. Die Kündigung durch den

Mieter muss mindestens 1 Monat vor Ende der Miete schriftlich eingehen. Dies kann

auch in elektronischer Form geschehen.

Wird ein Mietvertrag durch uns gekündigt, so teilen wir dies in schriftlicher oder elektronischer Form

mindestens 14 Tage vor Ende der Leistung mit.

 

§8.1 Ersatzleistungen

 

Wir behalten uns das Recht vor Mietverträge fristgerecht zu kündigen, sollte die

Leistung wegen

technischer Mängel oder Defekten nicht weiter erfüllt werden können. Wir behalten

uns das Recht vor, wirtschaftlich zu entscheiden, ob das Mietverhältnis mit Ersatz in

gleicher oder ähnlicher fortgesetzt oder unter Bedingungen beendet wird.

 

§9 Nebenabreden

 

Mündliche Absprachen und Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Abweichungen

und Ergänzungen der allgemeinen Mietbedingungen und Absprachen bedürfen der

Schriftform.

 

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort der Lieferungen und Zahlungen, sowie der zuständige Gerichtsstand

ist Kassel. Für die Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der

Bundesrepublik Deutschland.

 

§11 Allgemeines

 

Sollten einzelne Klauseln unserer Mietbedingungen unwirksam werden oder sein,

gelten die übrigen Bedingungen fort. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten

gesetzlich mögliche, die dem erklärten wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten

kommen in kraft.